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Publikations-Übersicht

Die Schweizer Wasserkraft soll für die zukünftige Energieversorgung im zentraleuropäischen Raum eine wichtige Rolle spielen. Dies kann sie aber nur, wenn sie wieder rentabel wird. Um die im aktuellen Marktumfeld schlechte Rentabilität von Wasserkraftwerken zu verbessern, sollten einerseits die Energieversorgungsunternehmen: neue Handelsstrategien auf den Strommärkten entwickeln, z. B. im Intra-Day-Handel und vorhandene Kosteneinsparpotentiale realisieren. Andererseits ist auch die Politik gefordert. Mit Subventionen können die strukturellen Probleme nicht behoben werden. Auch hat die Schweiz keinen direkten Einfluss auf die Marktentwicklungen in den Nachbarländern. Es sollten daher die notwendigen flexiblen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Schweizer Energieunternehmen sich auf die aktuellen und die zukünftigen Marktbedingungen einstellen können: Auf der Kostenseite ist insbesondere bei den Wasserzinsen anzusetzen, welche zuletzt in den Jahren 2011 und2015 erhöht wurden. Der Wasserzinsmechanismus sollte flexibler werden und den neuen Marktbedingungenangepasst werden. Ebenso sollte die Koordination mit der EU vorangebracht werden, um die Interessen der Schweiz möglichst gut zu vertreten. Die Revision des Wasserrechtsgesetzes im Rahmen der Regelung des neuen Wasserzinsregimes bietet eine ideale Chance, diese Herausforderungen zeitnah umzusetzen. Die Politik ist gefordert, für einen langfristigen Interessensausgleich zwischen Wasserkraftbetreibern und Bergkantonen zu sorgen; einerseits hängt die Zukunft der Wasserkraft von der Flexibilisierung des Wasserzinsmechanismus ab – andererseits sind die Wasserzinsen für die Bergkantone eine wichtige Einnahmequelle. Eine Verzögerung dieses Prozesses könnte negative Folgen für Investitionen in die Schweizer Wasserkraft haben und ihre Rolle in der Energiestrategie 2050 gefährden.

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Eigenverbraucher mit Fotovoltaikanlagen und Batterie werden zunehmend unabhängiger vom Verteilnetz. Sie sind am Netz aber weiterhin angeschlossen und nutzen dieses, wenn ihre Eigenverbrauchsanlage ausfällt. Aufgrund der zwingenden Tarifvorschriften zum Netznutzungsentgelt beteiligen sich Eigenverbraucher jedoch nur in geringem Ausmass an den effektiven Kosten des Verteilnetzes. Dadurch droht die Finanzierungsbasis der Verteilnetzbetreiber zu erodieren. Der vorliegende Artikel diskutiert mögliche Lösungsansätze.

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Mit «Schweiz ohne Stromabkommen» haben Angehörige der Universität St. Gallen erstmals vertieft die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht, unter denen die schweizerische Energiewirtschaft ohne bilaterales Abkommen mit der EU im Energiebereich operieren muss. Der vorliegende, erste Beitrag der Reihe «Schriften zum Energierecht» befasst sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen eines Stromabkommens, sowohl aus Sicht der schweizerischen Energiewirtschaft als auch der schweizerischen Energieverbraucher in Form von Unternehmen und Haushalten. Das Buch schliesst mit einem Ausblick dahingehend, ob die erwarteten Vorteile aus einem bilateralen Stromabkommen die von der EU geforderten Zugeständnisse bei den institutionellen Fragen und bei der Zuwanderung in kurz-, mittel- und langfristiger Sicht rechtfertigen.

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Seit der Finanzkrise ist wieder vermehrt ins Bewusstsein gerückt, dass es für das Wohlergehen der Staaten ein zentrales Ziel ist, die Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften, welche in der Schweiz dazu beitragen können, das Haushaltsgleichgewicht auf der Ebene des Bundes und der Kantone auf Dauer zu sichern. Skizziert werden die institutionelle Sicherung der Einnahmenseite, die verschiedenen Formen der Ausgabenbindung sowie die unterschiedlichen Ausprägungen von Budget- und Rechnungsausgleichsregeln (Ziele, Massstäbe, Instrumente). Als besondere schweizerische Prägung erscheint, dass auch das Haushaltsrecht in beachtlichem Mass direktdemokratische Elemente aufweist, dies sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. In den Kantonen zeigt sich ein buntes Bild der Instrumente der Insolvenzprävention. Unterschiede bestehen namentlich hinsichtlich der Abweichungskompetenzen, bezüglich der zwecks Haushaltsausgleichs eingebauten institutionellen Sicherungen und - damit verbunden - des Gestaltungsspielraums für die rechtsanwendenden Organe.

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Ab kommendem Herbst bietet die Law School der Universität St. Gallen einen neuen Studiengang an: den Master of Arts in International Law (MIL). Der in Englisch angebotene MIL ist auf den Bereich des internationalen Rechts fokussiert und weist einen wirtschaftlichen und interdisziplinären Themenschwerpunkt auf. Damit entspricht der MIL den zunehmenden Anforderungen eines globalisierten Umfelds. Er ist an der stark internationalisierten Universität St. Gallen eingebettet in verschiedene englischsprachige Masterprogramme anderer Disziplinen. [http://jusletter.weblaw.ch/article/de/_11184?lang=de Beitrag im Jusletter]

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Die Gesetzgebung der Schweiz kennt eine Reihe präventiv wirkender Instrumente (Schuldenbremsen, Budgetgrundsätze, Rechnungslegungsvorschriften etc.), mit denen u.a. eine Überschuldung des Gemeinwesens verhindert werden soll. Mit dem SchGG verfügt die Schweiz als eines von wenigen Ländern über ein Bundesgesetz, welches neben der Gläubigerbefriedigung den Zweck hat, das finanzielle Gleichgewicht zahlungsunfähig gewordener Gemeinden wiederherzustellen, d.h. über ein kurativ wirkendes Gesetz. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit das Gesetz aus heutiger Sicht, d.h. namentlich aus einer von der Fiktion der unbeschränkten Zahlungsfähigkeit des Gemeinwesens abschiednehmenden Optik, zur Zielerreichung geeignet ist. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die Ergänzung des Gesetzes durch ein Nachlassverfahren analog zum gerichtlichen Nachlassvertrag nach SchKG zweckmässig wäre. Dies allenfalls kombiniert mit einem Restschuldbefreiungsverfahren.

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Many European countries, including Switzerland, share deep suspicions about the broad commercial application of Genetically Modified Plants (GMP) in agriculture. Research in GMP, however, is mostly welcome. In Switzerland, nevertheless, an overprotective legal framework against risks of GMP results in regulatory spillovers for research. This article explores how such expanded legal protection in combination with the application of a strong precautionary principle hampers freedom of research in the field of green gene technology. The authors do not seek, on this occasion, to question the general risk assessment of Swiss legislators and their desire for a high level of protection. However, field trials with GMP will cease to take place if the procedural burdens for researchers are not reduced. In particular, it will be vital to establish research zones ("protected sites") if research in GMP is to continue to take place in Switzerland.

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Das vorliegende Smart Metering Impact Assessment untersucht die Kosten und Nutzen unterschiedlicher Smart-Metering-Einführungsszenarien für die Schweiz. Als Grundlage für die Analyse dienen insgesamt 30 Interviews mit Vertretern aus Wissenschaft, Industrie, Akteuren der Energiewirtschaft und weiteren Stakeholdern sowie eine Auswertung von Smart-Meter-Pilotprojekten und der aktuellen Literatur. Ausgewiesen werden direkte und indirekte Kosten und Nutzen sowie wettbewerbliche, makroökonomische und ökologische Effekte der Einführungsszenarien. Das interdisziplinäre Projektteam hat dazu verschiedene computergestützte Modelle eingesetzt. Das Impact Assessment zeigt, dass eine flächendeckende Einführung von Smart Metering aus volkswirtschaftlicher Sicht rentabel ist: Die Geräte- und Installationskosten verursachen im Zeitraum 2015 bis 2035 Mehrkosten von 1 Mrd. CHF. Den Mehrkosten stehen Stromeinsparungen bei den Endkunden von 1.5 bis 2.5 Mrd. CHF gegenüber. Das relativ grosse Lastverschiebungspotenzial führt nur zu geringem Nutzen, während das relativ kleine Effizienzpotenzial zu grossem Nutzen führt. Von der flächendeckenden Einführung von Smart Metern profitieren in erster Linie die Endkunden (Haushalte sowie Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe). Beim heutigen Regulativ wären für die Netzbetreiber und Energielieferanten bzw. Stromproduzenten die Kosten höher als der Nutzen. Für die Wirtschaft erwarten wir leicht positive Impulse. Zugunsten einer möglichst flächendeckenden Einführung von Smart Metering sprechen auch die Stimulierung des Wettbewerbs, die vermiedenen externen Kosten und die Bedeutung von Smart Metering für die Energiestrategie 2050.

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The smart metering impact assessment investigates the costs and benefits of different smart metering rollout scenarios for Switzerland during the period 2015-2035. It is based on the evaluation of smart metering pilot projects and 30 interviews with representatives from aca-demia, industry, and government. Next to the direct and indirect costs and benefits of smart metering, the study assesses the economic and ecologic effects of the investigated scenari-os. The interdisciplinary project team applied several simulation-based models to calculate these various effects. The impact assessment concludes that the benefits of a nationwide smart metering rollout outweigh the costs. Even though the smart metering equipment and its installation cause ad-ditional costs of one billion CHF (compared to the costs of maintaining the existing metering infrastructure), a full rollout leads to an energy consumption reduction worth 1.5 to 2.5 billion CHF. The study shows that the large load shifting potential in Switzerland only leads to small economic benefits, while the small consumption reduction potential leads to large benefits. Customers (households, services and industry) are the major benefactors of a smart meter-ing rollout. For network operators and energy suppliers, however, the associated costs are higher than the expected benefits. Additionally, smart metering leads to slightly positive im-pulses for the economy. The stimulation of competition amongst energy related products and services, the avoided external generation costs, and the importance of smart metering for Switzerland's energy strategy 2050 advocate for a nationwide rollout of smart metering.

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Die Kommentierung betrifft jeweils das Verhältnis der Gesellschafter zu Dritten in Gesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, und Kommanditgesellschaft).

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Nach Ablehnung aller drei Vorlagen hinsichtlich ökologischer Steuerreform in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 hat der Gesetzgeber mit dem StromVG - nunmehr im zweiten Anlauf - ein Modell zur Förderung erneuerbarer Energien eingeführt. Das Modell sieht vor, dass Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energien die Gestehungskosten über einen Zeitraum von 20-25 Jahren unabhängig von den jeweils geltenden Marktpreisen vergütet werden. Diese sog. kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird über einen Zuschlag auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung der jährlichen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien um 5'400 GWh. Der Zuschlag auf den Übertragungskosten ist als öffentliche Abgabe zu qualifizieren. Es handelt sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine gewöhnliche Zwecksteuer, da dem Zuschlag keine ökologische Lenkungswirkung (im Sinne einer Senkung des Elektrizitätsverbrauchs) zukommt. Nach der herrschenden Lehre bedarf der Bund zur Einführung einer neuen Steuer einer ausdrücklichen Grundlage in der Verfassung, welche vorliegend fehlt. Der Zuschlag auf den Übertragungskosten erweist sich damit als verfassungswidrig. Die Finanzierung der KEV wäre nach dem geltenden Recht aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu leisten. Gesuche der Anlagebetreiber um Gewährung der KEV werden in erster Linie nach dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung, in zweiter Linie - also bei gleichem Datum der Gesuchseinreichung - nach dem Leistungsumfang der Anlage berücksichtigt. Diese subventionsrechtliche Prioritätenordnung ist aus verschiedener Hinsicht unglücklich. Geht es allein um die rasche Verwirklichung des Mengenziels, wären für die KEV diejenigen Anlagen prioritär zu berücksichtigen, welche zur ihrer Realisierung den geringsten Anteil öffentlicher Gelder beanspruchen; dies würde die Versteigerung der bestehenden Fördermittel implizieren. Geht es um eine bestmögliche Verwirklichung der energiepolitischen und sonstigen Verfassungsziele (wie Raumplanung, Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz), wären in einer umfassenden Interessenabwägung diejenigen Anlagen zu berücksichtigen, welche diese Ziele bestmöglich verwirklichen. Die geltende Prioritätenordnung lässt diese öffentlichen Interessen jedoch ausser Betracht. Sodann steht die Prioritätenordnung in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsgleichheit, da sie nach der hier vertretenen Auffassung Betreiber von Grossanlagen im Vergabeprozess begünstigt und da sie wichtige Parameter einer Anlage, z.B. deren technische und wirtschaftliche Effizienz, unberücksichtigt lässt

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Der Beitrag möchte für die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie eine Lanze brechen. Diese Forschung wird in der Schweiz unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen kaum mehr stattfinden. Das geltende Gentechnikrecht zielt auf ein sehr hohes Schutzniveau. Der Gesetzgeber beruft sich hierbei auf das Vorsorgeprinzip und die wissenschaftlich nach wie vor ungeklärte Gefährdungslage für wichtige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit. In mittlerweile fast 30 Jahren der Forschung im Bereich der Biosicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen wurden bisher keine wissenschaftlichen Hinweise gefunden, dass gentechnisch veränderte Organismen eine grössere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Organismen. Die mit Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen einhergehenden Risiken sind heute erkannt, in Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass begrenzt, und durch Präventionsmassnahmen beherrschbar. Zudem schafft auch der Verzicht auf die Erforschung und Nutzung der grünen Gentechnologie eigene Risiken. Der Gesetzgeber wäre gehalten, unter diesen Umständen seine Risikobewertung zu überdenken und anzupassen. Zumindest die Rahmenbedingungen der Forschung sind vor diesem Hintergrund zu verbessern. Die Autoren schlagen daher die Einführung einer Rahmen- oder Standortbewilligung vor, innerhalb deren Rahmen Freisetzungsversuche nach blosser Meldung durchgeführt werden könnten. Des Weiteren sind die Autoren der Ansicht, dass die Forschung selbst des Schutzes bedarf. Dieser Schutz könnte durch die Zurverfügungstellung von sogenannten «Protected Sites» gewährleistet werden, deren Kosten zumindest für die vor allem von den Universitäten durchgeführte Grundlagenforschung vom Bund zu tragen wären.

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Der Inhalt des öffentlichen Wirtschaftsrechts des Bundes erschliesst sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Diese finden sich auf allen Ebenen der Rechtsordnung (Völkerrecht, Bundesverfassung, Gesetze, Verordnungen). Das erschwert den Zugang zum einschlägigen geltenden Recht. Die vorliegende Erlasssammlung - mit ihren Hinweisen auf Literatur, Praxis und bevorstehende Rechtsänderungen - ist in erster Linie ein Handwerkszeug für Studierende und in der Wirtschaft tätige Praktiker. Sie wird als Lehrmittel an den Universitäten St. Gallen, Luzern und Basel verwendet. Die ausgewählten Erlasse zeigen exemplarisch den öffentlichrechtlichen Rahmen auf, in dem sich die private Wirtschaftstätigkeit abspielt. Sie sind wesentlich für das Verständnis des Konzepts, das dem schweizerischen Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht zugrunde liegt. Eine einführende Wegleitung erleichtert den Zugang zu dieser Rechtsmaterie

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[http://www.irp.unisg.ch/org/irp/web.nsf/wwwPubInhalteGer/%C3%96ffentliche+Unternehmen+zwischen+Poltik+und+Markt?opendocument Weitere Informationen und Anmeldung hier]

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[http://www.plantscience.ethz.ch/symposia/Fachtagung Gemeinsame Fachtagung des Zurich-Basel Plant Science Center / Collegium Helveticum]: Feuerbrand ist eine epidemische Bakterienerkrankung von Apfelgehölzen und verwandten Arten, die aus Nordamerika nach Europa eingewandert ist und grosse ökonomische Auswirkungen auf die Apfelproduktion haben kann. Die Bekämpfung des Feuerbrands auf konventionellen Weg durch das Niederbrennen von befallenen Bäumen und das grossflächige Besprühen mit Antibiotika oder Kupferlösungen hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt. Im Jahr 2007 hat die Ausbreitung des Feuerbrands trotz dieser Bekämpfungs- und Vorbeugungsmassnahmen in der Schweiz einen neuen Höhepunkt erreicht. Es ist deshalb Gegenstand der Diskussion, ob die Gentechnik Lösungen für die Bekämpfung von Feuerbrand bereitstellen kann. In dieser Tagung werden die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die möglichen gesellschaftlichen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Implikationen diskutiert.

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Die Kommentierung betrifft jeweils das Verhältnis der Gesellschafter zu Dritten in Gesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, und Kommanditgesellschaft).

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Kommentierung des Art. 26 BV der Schweizerischen Bundesverfassung zur Eigentumsgarantie (St. Galler Kommentar).

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Kommentierung des Art. 27 der Schweizerischen Bundesverfassung zur Wirtschaftsfreiheit (St. Galler Kommentar).

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Kommentierung des Art. 73 BV der Schweizerischen Bundesverfassung zur Nachhaltigkeit (St. Galler Kommentar).

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Kommentierung des Art. 94 der Schweizerischen Bundesverfassung zu den Grundsätzen der Wirtschaftsordnung (St. Galler Kommentar).

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Kommentierung der Art. 28 der Schweizerischen Bundesverfassung zur Koalitionsfreiheit (St. Galler Kommentar).

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Kommentierung des Art. 85 der Schweizerischen Bundesverfassung zur Schwerverkehrsabgabe (St. Galler Kommentar).

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Der Inhalt des öffentlichen Wirtschaftsrechts des Bundes erschliesst sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Diese finden sich auf allen Ebenen der Rechtsordnung (Völkerrecht, Bundesverfassung, Gesetze, Verordnungen). Das erschwert den Zugang zum einschlägigen geltenden Recht. Die vorliegende Erlasssammlung ist in erster Linie ein Handwerkszeug für den Unterricht im Fach Wirtschaftsverfassungsund Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Universität St. Gallen und an der Universität Luzern. Die hier ausgewählten Erlasse zeigen exemplarisch den öffentlich-rechtlichen Rahmen auf, in dem sich die private Wirtschaftstätigkeit abspielt. Sie sind wesentlich für das Verständnis des Konzepts, das dem schweizerischen Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht zugrunde liegt. Die einführende Wegleitung, die Literaturangaben und die Hinweise auf die Praxis erleichtern den Zugang zur Rechtsmaterie. Das Buch dient primär Unterrichtszwecken. Auch in der Wirtschaft tätigen Praktikern dürften diese Erlasse als Überblick über eine komplexe Rechtsmaterie willkommen sein.

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