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Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzskandale der Vergangenheit haben offenbart, dass es teils gravierende Defizite im Bereich der Unternehmens-überwachung gibt. Eine Einrichtung, welche die Qualität der Unternehmensüber-wachung nachhaltig steigern soll, ist das Audit Committee bzw. der Prüfungs-ausschuss, der seinen Ursprung im US-amerikanischen Board-System hat. Der vorliegende Beitrag behandelt in einem ersten Teil Inhalte, Trends und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Audit Committee und Abschlussprüfer während des gesamten Prüfungszyklus. Daran schliesst sich eine empirische Untersuchung der Geschäftsberichte von DAX-30- und M-DAX-Unternehmen an, im Rahmen derer die Berichterstattung des Aufsichtsrats über die Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss analysiert wird. Es zeigt sich, dass für die betrachteten Unternehmen ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Börsen-segmentzugehörigkeit und der Qualität der Berichterstattung über die Zusammenarbeit von Audit Committee und Abschlussprüfer existiert. Best Practices dieser Zusammenarbeit haben sich aber in vielen Bereichen noch nicht herausgebildet. => smartlink: http://www.COMPLIANCEdigital.de/ZCG.03.2011.133

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In this article compensation regimes as an application of behavioral accounting research in the field of corporate governance are investigated and underlying incentive regimes are described. During the financial crisis 2007-2009 UBS Switzerland revised its compensation regime for executive and non-executive managers. We find that the revised compensation regime incorporates substantial elements of the prevailing behavioral theories of principal-agency and stewardship and that different forms of variable and fixed compensation components are established with the intend to adjust to the specific type of management behavior.

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In this article compensation regimes as an application of behavioral accounting research in the field of corporate governance are investigated and underlying incentive regimes are described. During the financial crisis 2007-2009 UBS Switzerland revised its compensation regime for executive and non-executive managers. We find that the revised compensation regime incorporates substantial elements of the prevailing behavioral theories of principal-agency and stewardship and that different forms of variable and fixed compensation components are established with the intend to adjust to the specific type of management behavior.

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"Das Audit Committee in der Schweiz - empirische Erkenntnisse einer effizienten Corporate Governance" - dies ist der Titel des Fragebogens, den das ACA-HSG in Zusammenarbeit mit PwC an über 500 Unternehmen in der Schweiz versandt hat. Ziel der St. Galler Wissenschaftler Prof. Thomas Berndt und Christian Offenhammer sowie von PwC war es, einen detaillierten Einblick in die Arbeitsweise von Audit Committees zu erhalten. Die Untersuchung enthält eine Fülle an Informationen zur Zusammensetzung, Verantwortung, Ressourcen und Sorgfalt der Audit Committee-Tätigkeit und differenziert die Ergebnisse nach der Grösse der befragten Unternehmen und danach, ob diese an der Börse kotiert oder in privater Hand sind; bei ausgewählten Fragen nimmt die Erhebung die Praktiken der Audit Committees von Finanzinstituten gesondert unter die Lupe.

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Une étude relative à l'évolution des comités d'audit en Suisse a été menée conjointement par l'Institut für Accounting, Controlling und Auditing de l'Université de Saint-Gall et PwC. Plus de 500 entreprises ont été interrogées dans le cadre de cette étude. L'objectif des chercheurs de l'Université de Saint-Gall, professeur Thomas Berndt et Christian Offenhammer, et de PwC était d'obtenir une représentation détaillée de la méthode de travail des comités d'audit. Le but est atteint: l'enquête contient une foule d'informations et différencie les résultats selon la taille des entreprises interrogées, leur cotation en Bourse ou leur détention en mains privées. Des questions spécifiques aux établissements financiers ont permis d'analyser séparément les pratiques de leurs comités d'audit.

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We investigate the financial crisis's impact on earnings management behavior in the German-origin banking sector during the financial crisis 2007/2008. Controlling for similar institutional settings and company differences, we use four different earnings management measures (discretionary loan loss provisions, small gains/great losses, market to book ratio and an aggregate ranking index) in accordance with prior literature and find an increase in earnings management during the crisis. Using a relatively small data sample allows us to analyze earnings management on the individual company level and therefore we are able to reveal differences among the observed firms. Earnings management is found to be used with balance sheet as well as income statement items and is additionally driven by company size, the role of equity markets for firm financing and the fragmentation of shareholders. Overall, the results indicate a decrease in the informativeness of earnings for market participants. =>> http://aaahq.org/AM2010/abstract.cfm?submissionID=428

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Die transparente und objektivierte Bewertung von Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Beratungsunternehmen (sog. Professional Service Firms, PSFs) stellt Käufer und Verkäufer regelmässig vor erhebliche Probleme. Eine besondere Schwierigkeit besteht dabei in der adäquaten Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte, insbesondere des Mandanten- bzw. Kundenstamms. Im nachfolgenden Beitrag wird eine auf die Eigenheiten von PSFs zugeschnittene Herangehensweise zur Unternehmensbewertung vorgestellt, die die Übertragbarkeit künftiger Mandanten-Cashflows in den Mittelpunkt der Bewertungshandlung stellt, um auf diese Weise eine objektivierte Unternehmensbewertung zu ermöglichen. Der Vorteil dieser Herangehensweise liegt - so die Autoren - in der spezifischen Erfassung von interdependenten, wertbeeinflussenden Faktoren. So wird z.B. die Wirkung wechselseitiger Abhängigkeiten der Reputation des Unternehmens (Marke) einerseits und des gleichzeitigen Ausscheidens des Kanzleigründers (Partner) andererseits auf den Unternehmenswert explizit berücksichtigt. Die Vorgehensweise wird anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht.

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Seit dem 1. September 2009 ist mit § 46b StGB eine neue Kronzeugenregelung in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber umfangreiche Strafmilderungen vor, wenn ein Insider die Strafverfolgungsbehörden informiert. Dies bedeutet für Unternehmen, dass die Gefahr der Strafverfolgung zunimmt, wenn sich etwa Beteiligte eines Korruptionsfalls an die Staatsanwaltschaft wenden. Sahan und Berndt raten Unternehmen daher, ihr Compliance-System auf die lückenlose Aufklärung der Fälle einzurichten. Die Autoren kritisieren die neue Regelung in § 46b StGB als zu weitgehend. Der Kronzeuge müsse nicht einmal an der Tat beteiligt sein. Hier werfe der Gesetzgeber leichtfertig das Legalitätsprinzip aus Opportunitätsgründen über Bord. Sahan und Berndt bezweifeln ferner, dass die vom Gesetzgeber erhofften Vorteile eintreten, insbesondere die Vereinfachung der Strafverfolgung.

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Da Wirtschaftskriminalität eine für Unternehmen teilweise existenzbedrohliche Begleiterscheinung des Wirtschaftslebens ist, ergibt sich das Gebot, Fraud Prevention als zwingenden Bestandteil in bestehende IKS und Risikomanagementsysteme zu integrieren. Die Fraud Prevention ist nicht allein auf das Vorbeugen von wirtschaftskriminellen Handlungen, sondern auch auf die Bewältigung der konkreten Folgen auszurichten. Ein Fraud Prevention Framework verfolgt (mindestens) zwei Zwecke: Die Reduktion der Tatbegehungsmöglichkeiten und die Abschwächung des Tatentschlusses. Zum einen sollen die typischen Straftaten, wie sie für das entsprechende Unternehmen vorkommen können, durch allgemeine Kontrollen erschwert werden. Zum anderen fokussiert das Fraud Prevention Framework auf den Täter; denn letztlich sind es nicht abstrakte Systeme, sondern konkrete Personen, die wirtschaftskriminelle Handlungen begehen. Es ist sinnvoll, dass in der praktischen Ausgestaltung eines jeden Überwachungssystems allgemeine Grundprinzipien befolgt werden, die sicherstellen, dass nicht über ein bestimmtes Mass an Kontrollaktivitäten hinausgeschossen wird. Neben der Integration des Fraud Prevention Framework in den IKS-Kontrollprozess muss eine Integration in die Unternehmenskultur erfolgen; denn ohne eine von allen Mitarbeitern gelebte Unternehmensethik versagt selbst ein hochentwickeltes IKS.

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Newsletter des ACA-Fördervereins - "Das Audit Committee in der Schweiz - empirische Erkenntnisse einer effizienten Corporate Governance" - dies ist der Titel des Fragebogens, den wir in Zusammenarbeit mit PwC erstellt und an über 500 Unternehmen in der Schweiz versandt haben. Ziel der Untersuchung war es, einen detaillierten Einblick in die Arbeitsweise von Audit Committees zu erhalten. Dies ist uns mit der Umfrage gelungen: Sie enthält eine Fülle an Informationen und differenziert die Ergebnisse nach der Grösse der befragten Unternehmen und danach, ob diese an der Börse kotiert oder in privater Hand sind; bei ausgewählten Fragen nimmt die Erhebung die Praktiken der Audit Committees von Finanzinstituten gesondert unter die Lupe.

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Die Fair-Value-Bewertung ist nicht zuletzt durch die Finanzkrise einmal mehr in die Kritik von Anwendern, Adressaten und Regulatoren gekommen. Der Beitrag skizziert die aktuelle Fair-Value-Konzeption, stellt den vom IASB jüngst veröffentlichten Ent- wurf eines Fair-Value-Standards dar und würdigt diesen kritisch.

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Die Gewinnrealisierung zählt zu einem der wichtigsten Bereiche der Rechnungsle- gung. Das IASB hat im Dezember 2008 ein Diskussionspapier «Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers» veröffentlicht, das erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben könnte. Die Gewinnrealisierungskonzeption des Diskussionspapiers wird skizziert und die Unterschiede zur derzeit noch geltenden Regelung aufgezeigt sowie kritisch gewürdigt.

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Das Realisationsprinzip wird 125 Jahre - und es ist in seinem Regelungsinhalt umstritten wie eh und je. Der von Adolf Moxter anlässlich des 100. Geburtstags des Realisationsprinzips in dieser Zeitschrift (BB 1984, 1780) konstatierte Bedeutungswandel geht - so Hommel/Berndt - in eine neue Runde und prägt auch die gegenwärtigen Reformen der (inter-)nationalen Standardsetter. Das erst kürzlich verabschiedete BilMoG verändert die Rechnungslegung und den Stellenwert des Realisationsprinzips im Gefüge der Bilanzierungsvorschriften ebenso wie die anhaltenden Reformen der IFRS. Der nachfolgende Beitrag zeigt anhand ausgewählter Beispiele den Bedeutungswandel auf, den das Realisationsprinzip aktuell erfährt.

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Das auf den 1. Januar 2008 fast vollumfänglich in Kraft gesetzte Stromversorgungsgesetz bringt für die Energieversorgungsunternehmen in der Schweiz zahlreiche Anpassungen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens mit sich. Eine Untersuchung im Jahr 2007 zeigt, dass viele kleine und mittlere Energieversorger mit ihren Vorbereitungen noch nicht weit fortgeschritten sind. Der Beitrag zeigt die Handlungsfelder auf und weist auf offene Fragen in der Umsetzung hin.

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Wirtschaftskriminelle Handlungen, durch Mitarbeiter oder durch Aussenstehende verübt, führen bei Unternehmen zu enormen direkten und indirekten Schäden. Die Aufdeckung solcher Handlungen ("Fraud Detection") ist notwendig, um weitere Schäden zu unterbinden und die Täter sanktionieren zu können. Eine wichtige Rolle kommt hierbei auch dem Wirtschaftsprüfer zu: Im Zuge der risikoorientierten Abschlussprüfung wandelt sich das Leitbild einer Ordnungsmässigkeitsprüfung immer mehr zu einer Prüfung, die auch auf die Aufdeckung deliktischer Handlungen gerichtet sein muss. Damit kommt den einschlägigen Prüfungsstandards ISA 240 und ISA 250 bzw. IDW PS 210 eine zunehmende Bedeutung zu. Der Beitrag konkretisiert, welche Massnahmen der Fraud Detection der Abschlussprüfer anzuwenden hat, um die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen seiner Abschlussprüfung zu erfüllen.

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This paper examines the link between financial reporting and corporate governance. Based on empirical examples of the recent confidence crisis in financial reporting and within an information economics framework, the fundamental case is being established. Then, the core elements of financial reporting are being presented. Based on an analysis of various international accounting standards frameworks, the demands financial reporting has to meet from a corporate governance-perspective are identified. A review of cases and literature reveals challenges which remain.

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Unter Zurückdrängen der massgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfolgt eine überwiegende Zuordnung auch der Pläne mit Beitragsprimat zu den leistungsorientierten Plänen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für über die Beiträge hinausgehende künftige Ressourcenabflüsse am Bilanzstichtag gar nicht gegeben ist.

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Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auf den 1. Januar 2008 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die in zwei Etappen abgestufte Martköffnung im Schweizer Elektrizitätsmarkt geschaffen. Von den 900 im Strommarkt tätigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden Anpassungen im Marketing, der Kundenbindung, dem Vertrieb, der Vertragshandhabung, im Datenmanagement sowie im Rechnungswesen verlangt. Im Rechnungswesen sind die Trennung der Netze vom Vertrieb sowie die Pflicht zur Führung einer Kostenrechnung als wesentliche Vorgaben zu nennen. Der Gesetzgeber will damit eine erhöhte Transparenz aus den Zahlenwerken der EVU erreichen. Erfahrungsgemäss stellt der Übergang in einen offenen Markt für die betroffenen Organisationen eine beachtliche Herausforderung dar. Die vorliegende Studie will den Stand des betrieblichen Rechnungswesens in Schweizer Energieversorgungsunternehmen der unteren Netzebenen in Bezug auf die Anforderungen des StromVG in repräsentativer Form darstellen. Mit den Studienergebnissen soll für jedes EVU sichtbar gemacht werden, wo es in der Umsetzung des StromVG im Vergleich mit anderen Unternehmen steht. Ohne die zahlreiche Teilnahme von Energieversorgungsunternehmen an der vorliegenden Studie wäre dies nicht möglich gewesen. Ihnen gilt unser besonderer Dank.

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Die Regulierung der Rechnungslegung als staatliche Aufgabe zu verstehen, Anwendungsbereich, Umfang und Inhalte von Jahresabschlüssen mittels Rechtsnormen zu kodifizieren und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung auslegen und konkretisieren zu lassen, erscheint zwar vielen selbstverständlich. Rechnungslegungsstandards als staatliches Recht zu setzen, ist jedoch weder zwingend noch alternativlos; denn einen Sachverhalt zu regeln heisst ja immer auch, ihn anders regeln zu können. Entsprechend fand und findet sich vornehmlich in der Unternehmenspraxis die Sichtweise, die Ausgestaltung der Rechnungslegung sei eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Rechnungslegungsnormen werden dann als quasi-technische Normen verstanden, weshalb keiner besser dazu befähigt sei, diese zu ermitteln und weiterzuentwickeln als die Rechnungslegenden und die Rechnungslegungsadressaten selbst. In diesem Sinne sind vor allem auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu verstehen. Mit der zunehmenden Dominanz dieser vom privaten Normsetzer International Accounting Standards Board (IASB), London - einem Bestandteil des International Accounting Standards Committee (IASC) Foundation, Delaware - veröffentlichten Fachnormen ergibt sich das Problem, welche Bedeutung einer staatlichen Rechnungslegungsregulierung noch zukommen soll. Einige Aspekte hierzu sollen thematisiert werden.

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Rangrücktrittsvereinbarungen sind ein bewährtes Sanierungsinstrument, um bei Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die insolvenzrechtlichen Konsequenzen einer Überschuldung zu vermeiden. Mit der Nichtberücksichtigung der Verbindlichkeiten in der Überschuldungsbilanz ist allerdings noch nichts über die Behandlung der Rangrücktrittsvereinbarung in Handels- und Steuerbilanz gesagt. Die bisherige Bilanzierungspraxis ist massgeblich durch die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 18.8.2004 geprägt worden, welche durch das BFH-Urteil vom 10.11.2005 noch einmal klarstellend präzisiert und in einem neuen BMF-Schreiben vom 8.9.2006 aufgegriffen wurden. Ein im März diesen Jahres vom FG Mecklenburg-Vorpommern ergangenes Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, wird dem BFH erneut die Möglichkeit geben, Detailfragen in Zusammenhang mit der Bilanzierung von Rangrücktrittsvereinbarungen zu klären. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand und diskutiert am Beispiel der Rangrücktrittsvereinbarungen das für die Passivierung von Verbindlichkeiten massgebliche Kriterium der wirtschaftlichen Belastung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die in dem jüngsten BMF-Schreiben vorgenommene Differenzierung zwischen einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt praktisch nicht erforderlich ist, da in beiden Fällen grundsätzlich ein Passivierungsgebot gilt.

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Die Corporate Governance unterliegt einer zunehmenden Regulierung: Aktuelle Entwicklungen greifen praktisch in alle Bereiche der Unternehmens- und Kapitalmarktverfassung ein. Trotz einer Vielzahl von Corporate Governance-Initiativen sind jedoch diesbezüglich bedeutende Fragestellungen bisher unbeantwortet geblieben. Auch dürfen die insgesamt betrachtet nur begrenzten Möglichkeiten der Regulierung einer effektiven Corporate Governance nicht übersehen werden. [http://www.COMPLIANCEdigital.de/ZCG.01.2006.001]

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Effektive Corporate Governance setzt voraus, dass die Unternehmensführung über die hierzu notwendigen Informationen verfügt. Dies gilt umso mehr, wenn durch präventive Massnahmen im Zuge des internen (Risiko-)Überwachungssystems deliktische Handlungen verhindert oder wenigstens erschwert werden sollen. Während der Sarbanes-Oxley Act 2002 diesbezüglich unter anderem die Etablierung von Whistleblowing-Verfahren vorschreibt, sieht etwa der Deutsche Corporate Governance Kodex solche Verfahren (noch) nicht vor. Der nachfolgende Aufsatz zeigt, dass Whistleblowing als Aufgabe der Compliance wichtiger Bestandteil der Corporate Governance ist. Richtig organisiert eröffnen Whistleblowing-Verfahren den Unternehmen die Möglichkeit, die Gefahr deliktischer, nicht selten die Existenz bedrohende Handlungen zu verringern. Voraussetzung ist das Bereitstellen von Ressourcen, die Sicherstellung der Anonymität des Whistleblowers sowie das Schaffen von Vertrauen in die Unabhängigkeit der Whistleblowing-Stelle. Die Autoren schlagen daher insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen die Initiierung einer externen Selbstregulierungsorganisation vor, die eine Scharnierfunktion zwischen den Unternehmen und Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden einnimmt.

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Von Prof. Dr. Thomas Berndt, St. Gallen*) und Prof. Dr. Michael Hommel, Frankfurt am Main**) Mit der IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002 ist die Erstellung von IFRS-Abschlüssen für europäische kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen verbindlich. Damit scheint die Konzernrechnungslegung nach Jahren der Orientierungslosigkeit zwischen HGB, IFRS und US-GAAP-Regelungen endlich zu wünschenswerter Rechtsklarheit und Vergleichbarkeit der vermittelten Informationen zu führen. Doch der Schein trügt. Das zwischen dem IASB und dem FASB beschlossene Konvergenzprojekt, die ersten Erfahrungen mit den durch die EU-Kommission anerkannten (oder auch zurückgewiesenen) IFRS sowie die nach wie vor unklaren Auswirkungen der internationa- len Konvergenzbestrebungen auf das nationale Rechnungslegungsumfeld (Besteuerung, Ausschüttungsbemessung etc.) lassen erkennen, dass die Zukunft der Konzernrechnungslegung weiterhin dynamisch verlaufen wird.

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Rezension Norbert Lüdenbach und Wolf-Dieter Hoffmann (Hrsg.): Haufe IAS/IFRS-Kommentar, 2. Aufl., Freiburg i. Br. 2004

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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seinen "Vorschlag der Umsetzung der EU-Fair-Value-Richtlinie in nationales Recht" bis zum 15.1.2002 zur Diskussion gestellt. Er enthält konkrete Gesetzesvorschläge zur Ausübung der in der Richtlinie enthaltenen Umsetzungswahlrechte.

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