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Neue Kronzeugenregelung – aktive Beendigung von Korruptionssystemen durch effiziente Compliance-Strukturen alternativlos

Zeitschriftentitel: Betriebs-Berater, 08.03.2010

Alexandria

Seit dem 1. September 2009 ist mit § 46b StGB eine neue Kronzeugenregelung in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber umfangreiche Strafmilderungen vor, wenn ein Insider die Strafverfolgungsbehörden informiert. Dies bedeutet für Unternehmen, dass die Gefahr der Strafverfolgung zunimmt, wenn sich etwa Beteiligte eines Korruptionsfalls an die Staatsanwaltschaft wenden. Sahan und Berndt raten Unternehmen daher, ihr Compliance-System auf die lückenlose Aufklärung der Fälle einzurichten. Die Autoren kritisieren die neue Regelung in § 46b StGB als zu weitgehend. Der Kronzeuge müsse nicht einmal an der Tat beteiligt sein. Hier werfe der Gesetzgeber leichtfertig das Legalitätsprinzip aus Opportunitätsgründen über Bord. Sahan und Berndt bezweifeln ferner, dass die vom Gesetzgeber erhofften Vorteile eintreten, insbesondere die Vereinfachung der Strafverfolgung.

Thomas Berndt, Oliver Sahan

8 Mar 2010

Publikationstyp
Wissenschaftlicher Artikel
Sprache
Deutsch
Fachgebiete
business studies