Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Rechnungslegung zum Fair Value vorgeschlagen. Danach können die Mitgliedstaaten Rechnunglegende dazu berechtigen oder verpflichten, Finanzinstrumente zu ihrem Zeitwert zu bilanzieren. Die Änderung soll dazu beitragen, die internationale Akzeptanz der nach den EG-rechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zu erhöhen. Sollte der Vorschlag vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden, steht die deutsche Rechnungslegung vor gravierenden Veränderungen. In den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen wird es erstmals zulässig sein, unter Umgehung von Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip die Zeitwerte von bestimmten Vermögensgegenständen und Schulden gewinnwirksam auszuweisen. Im nachfolgenden Beitrag werden die geplanten gesetzlichen Änderungen aufgezeigt und auf ihre Relevanz für das deutsche Bilanzrecht hin untersucht.
Thomas Berndt
8 Jun 2000