Wirtschaftskriminelle Handlungen, durch Mitarbeiter oder durch Aussenstehende verübt, führen bei Unternehmen zu enormen direkten und indirekten Schäden. Die Aufdeckung solcher Handlungen ("Fraud Detection") ist notwendig, um weitere Schäden zu unterbinden und die Täter sanktionieren zu können. Eine wichtige Rolle kommt hierbei auch dem Wirtschaftsprüfer zu: Im Zuge der risikoorientierten Abschlussprüfung wandelt sich das Leitbild einer Ordnungsmässigkeitsprüfung immer mehr zu einer Prüfung, die auch auf die Aufdeckung deliktischer Handlungen gerichtet sein muss. Damit kommt den einschlägigen Prüfungsstandards ISA 240 und ISA 250 bzw. IDW PS 210 eine zunehmende Bedeutung zu. Der Beitrag konkretisiert, welche Massnahmen der Fraud Detection der Abschlussprüfer anzuwenden hat, um die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen seiner Abschlussprüfung zu erfüllen.
Thomas Berndt, Marc Jeker
26 Nov 2007