Der Wunsch nach einem schnellen Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen steht im Konflikt zu etablierten Instituten des Verfahrensrechts, die auf eine materiell befriedigende und nicht primär schnelle Lösung von sozialen Konflikten ausgerichtet sind. Der Beitrag stellt das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen aus elektrizitätsrechtlicher, planungsrechtlicher und baurechtlicher Sicht dar, wobei den Bestrebungen zur Lockerung der Bewilligungsvoraussetzungen besonderes Augenmerk gewidmet wird (Art. 18a RPG). Die Ergebnisse implizieren, dass grosszügige Erleichterungen bei der Bewilligung von Solaranlagen vor allem unter Akzeptanzaspekten mehr Risiken als Chancen beinhalten. Der Bundesgesetzgeber verdrängt mit einer sicherlich gut gemeinten, aber wenig effektiven und verfassungsrechtlich fragwürdigen Bestimmung vorbestehende kantonale Initiativen.
Peter Hettich, Gian Luca Peng
15 Nov 2015