Der im Mai 2022 veröffentlichte Richtlinienvorschlag der EU-Kommission stellt Maßnahmen gegen die steuerliche Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung vor. Einerseits ist die Einführung eines Freibetrags für fiktive Zinsen auf Eigenkapitalerhöhungen vorgesehen, andererseits soll die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen beschränkt werden. Der Richtlinienvorschlag ist eingebettet in die Steueragenda der EU-Kommission, deren erklärtes Ziel die Förderung eines robusten, effizienten und fairen Steuersystems ist, welches kurzfristig zur wirtschaftlichen Erholung beitragen und langfristig nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglichen soll. Der Beitrag stellt den Richtlinienentwurf der EU-Kommission dar und erörtert die vorgestellten Maßnahmen vor dem Hintergrund der in einzelnen Mitgliedstaaten bereits implementierten Regelungen sowie eines früheren Vorstoßes zur Etablierung eines Eigenkapitalzinsabzugs im Rahmen der gemeinsamen (konsolidierten) Bemessungsgrundlage (GK(K)B). Verschiedene Praxisbeispiele veranschaulichen die Funktionsweise der beiden vorgestellten Maßnahmen. Es folgt eine Bewertung der Effektivität des Richtlinienentwurfs zur Erreichung der von der EU-Kommission festgelegten Ziele.
Olivia Hohlwegler, Alexander Grausam, Thomas Berndt
Jan 2023