Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und wie UMTS-Lizenzen in der Bilanz anzusetzen und zu bewerten sind. Die Autoren kommen dabei zu dem Ergebnis, dass es sich um selbstständig bewertungsfähige, abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt, die - beginnend mit ihrem Erwerb - über den vereinbarten 20-jährigen Vertragszeitraum planmässig abzuschreiben sind.
Michael Hommel, Thomas Berndt
1 Dec 2000