Vor einigen Wochen hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in Jahresabschluss und Lagebericht bekannt gegeben. Im nachfolgenden Beitrag wird die Empfehlung der Kommission vor dem Hintergrund der neuen EU-Rechnungslegungsstrategie analysiert: Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass im Wege der Auslegung dieser Empfehlung die Bilanzierung nach IAS praktisch auf alle der Jahresabschlussrichtlinie unterworfenen Unternehmen Anwendung findet und eine Übertragung der Regelungen auf die Handelsbilanz zu einer Aufweichung der Ausschüttungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses führen wird. Die geforderten Offenlegungspflichten sind nach seiner Auffassung grundsätzlich zu begrüssen, es sei aber eine Informationsflut zu befürchten, die den eigentlichen Jahresabschlusszielen zuwiderlaufen könne.
Thomas Berndt
23 Aug 2001