Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, verpflichtet das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz(CSR-RUG) bestimmte große Unternehmen in Deutschland erstmalig dazu, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu veröffentlichen. Diese beinhaltet die Offenlegung des Geschäftsmodells sowie weitere Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung und löst damit praktisch die bisher von vielen Unternehmen freiwillig erstellte Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Dieser Beitrag fokussiert auf den thematischen Aspekt „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse der nichtfinanziellen Erklärungen der DAX-30-Unternehmen. Die Ergebnisse dokumentieren den Status quo der Umsetzung nach erstmaliger Anwendung des CSR-RUG im Geschäftsjahr 2017. Auf dieser Basis entwickelt der vorliegende Beitrag anhand ausgewählter Best-Practice-Beispiele Handlungsempfehlungen für Abschlussersteller und Compliance Beauftragte.
Thomas Berndt, Lea-Victoria Jablowski
27 Mar 2019