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Fall Transfer Pricing Plattform

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 18. Mai 2021 (I R 4/17) grundlegend mit der Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen auseinandergesetzt. Hierzu ist vor Anwendung der Kostenaufschlagsmethode zu überprüfen, ob sich die Vergleichswerte mittels Preisvergleichsmethode ermitteln lassen. Massgebend für die Beurteilung der Bonität ist das Stand-Alone-Rating der darlehensnehmenden Gesellschaft. Auch eine allfällige passive Konzernwirkung ist zu berücksichtigen.

Autor: Patrick Engstler

Datum: 16. Februar 2022